Mit dem 31. August 2022 hat der Betreiber die Geschäftstätigkeit von LE Qrier eingestellt. Eine Wiederaufnahme erfolgt erst nach Überwindung der satanischen, faschistischen, pädophilen und menschenfeindlichen Okkupationsverwaltung sowie nach Wiederherstellung der Rechtstaatlichkeit.
LE Qrier vermittelt bis dahin Kunden- und Fahreranfragen an die Saxenkuriere - www.saxenkuriere.de
Der Verfasser ist Angehöriger und Bürger der staatlichen öffentlichen kreisfreien Gebietskörperschaft Samtgemeinde A l t e M a r c k (Rechts- und Gebietsstand 1914 vor Bündnisfall) und versuchte mit diesem bei der Samtgemeinde A l t e M a r c k geführten Gewerbe als Fahrradkurier seinen und seiner Familie Lebensunterhalt zu verdienen. Er untersteht einzig deren Verwaltung und Steuerrecht. Steuererhebung gemäß Nazigesetzgebung (Einkommensteuergesetz EStG vom 16.10.1934 und Gewerbesteuergesetz GewStG vom 1.12.1936) sind gemäß der Entscheidung des Tribunal Général de la Zone Francaise d´Occupation in Rastatt vom 06.01.1947 - in welcher das gesamte in der Zeit vom 05.03.1933 bis 08.05.1945 nationalsozialistisch geprägte Recht in Deutschland bindend für alle deutschen Gerichte und Behörden aufgehoben worden ist - für des Verfassers Person ausgeschlossen. Das Militärrecht der Alliierten Hohen Hand ist Bestandteil des bundesdeutschen Rechts und deren Urteile sind durch die Treuhandverwaltung Bundesrepublik Deutschland nicht außer Kraft setzbar. Vorgenanntes gilt ebenso für vom Bundespräsidenten Scheel noch nicht mal gegengezeichnete Ordnungen (bspw. Abgabenordnung AO).
Der Handel erfolgte seit Betreiben des Verfassers Gewerbe einzig unter Haftung des Verfassers Natürlicher Person „S t ö ß - K l ö i e r s b e c k, André Michael“ im Deutschen Recht, nicht im Besatzungsrecht oder dem Recht eines faschistischem Vereins (EU).
Nichtsdestotrotz wurde der Verfasser mit zersetzerischen und hinterhältigsten Methoden, die aus dem 3. Reich bekannt sind, seiner Existenzgrundlage beraubt.
Zu keiner Zeit nutzte der Verfasser im Handel die unter Rechtstäuschung von der BRD herausgegebene juristische Person „Andre Michael Stöß“ gleichen Namens, da er für diese Person weder auskunfts-, handlungs- oder gar unterschriftsberechtigt ist. §677BGB in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 und 10 Absatz 1 EGBGB verbietet dieses dem Verfasser, da er ansonsten gegenüber dem Treuhänder des Namens Bundesrepublik Deutschland zum Schadenersatz verpflichtet wäre.
Das Gewerbe des Verfassers wird über das Gewerberegister der Samtgemeinde A l t e M a r c k betrieben und ist somit durch die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets BRD nicht antastbar.
Des Verfassers Person steht der BRD-Verwaltung exterritorial gegenüber. Handlungen der Okkupationsverwaltung gegen den Unterzeichner mittels Personenstandsfälschung, Obligationbetrug und Täuschung im Rechtsverkehr stellen völkerrechtliche Straftaten und Verstöße gegen unveräußerliche Grundrechte dar. Sie verstoßen gegen das Plünderungsverbot gemäß Haager Landkriegsordnung (HLKO Artikel 46, 47 und 48) und Genfer Konvention IV (Artikel 33). Somit verstößt die Treuhandverwaltung und ihre weisungsgebundene Justiz gegen grundlegende, zwingende und für sie einzuhaltende Verträge (wie z.B. Rom II - Obligationsrecht).